Artikel 34 der Verfassung von Berlin, i.V.m. Art 17 GG gibt dem Bürger folgendes Recht:
Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit schriftlichen Anträgen, Anregungen oder Beschwerden an die zuständigen Stellen, insbesondere an das Abgeordnetenhaus, den Senat, die Bezirksverordnetenversammlungen oder die Bezirksämter, zu wenden.
“Wir sind für Sie da” – das ist das Motto des bürgernahen Petitionsausschusses, der sich nach eigenen Angaben mit
Eingaben und Beschwerden über Behörden, Einrichtungen und Mitarbeiter des Landes Berlin befasst.
Jeder kann sich bei Problemen und Beschwerden schriftlich an den Ausschuss wenden, der dann widerrum vom Senat alle Auskünfte, die den jeweiligen Fall betreffen, einfordern kann.
Der Petitionsausschuss entscheidet über Petitionen, die an das Abgeordnetenhaus gerichtet sind und kontrolliert somit die Berliner Verwaltung.
Die Petition hat keine besondere Formvorschrift, damit jedermann (Minderjährige, Ausländer usw.) von diesem Recht gebrauch machen kann. Die einzige Vorschrift sind Absender und Unterschrift, bei mehreren Personen reicht eine An- und Unterschrift vom Ansprechpartner. Ein Anliegen muss erkennbar sein, so dass der Ausschuss bei Bedarf handeln kann. Dem Anliegen können Kopien von Bescheiden, Strafzetteln usw. beigelegt werden, so dass auch jeder dem Anliegen logisch folgen kann.
Der Petitionsauschuss ist kein Gericht, d.h., er überprüft keine gerichtlichen Entscheidungen, oder persönliche Streitigkeiten. Auch ist eine Kontrolle Verwaltungen anderer Bundesländer, wie z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund oder Bundeswehr, nicht möglich.
Anliegen die das JobCenter (ALG I, ALG II) und das Grundsiocherungsamt (Sozialhilfe) betreffen, Probleme mit Schulen und Hochschulen, Jugendprobleme, Rentenfragen (nur Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg), Behindertenprobleme, Ausländerwesen, Steuer- und Finanzangelegenheiten, Bauwesen, Umweltschutz, Verkehrsfragen, Wohngeld, Polizeiangelegenheiten und Strafvollzug können vom Petitionsauschuss bearbeitet werden.
Petitionen, die die Bundesrechtsebene betreffen, sollten gleich beim Bundespetitionsausschuss eingereicht werden:
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Wie geht der Petitionsausschuss vor?
In der Regel bittet er die zuständige Verwaltung um Stellungnahme zu den Anliegen. Oft kann schon in diesem Stadium Abhilfe geschaffen werden. Die Behörde hat nämlich Gelegenheit, bisher unbekannte Tatsachen zu berücksichtigen, Missverständnisse auszuräumen und Irrtümer zu korrigieren.
Zusätzlich kann der Ausschuss Ortsbesichtigungen vornehmen, Akten anfordern, Senatsmitglieder und Behördenleitungen anhören. Alle Verwaltungsstellen sind verpflichtet, dem Ausschuss die erforderlichen Auskünfte zu erteilen; dies gilt auch für nichtöffentliche Einrichtungen, soweit sie unter maßgeblichem Einfluss des Landes öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Der Petitionsausschuss kann auch Fachausschüsse und die Fraktionen des Abgeordnetenhauses um Stellungnahmen bitten.Quelle: parlament-berlin.de
Wir dazu genauere Informationen wünscht, kann die Bürgerfragestunde am 27.05.2010 im Allee Center nutzen:
Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im Allee-Center in der Landsberger Allee 277 am 27. Mai 2010 in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses
Donnerstag, 27. Mai 2010, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Allee-Center in der Landsberger Allee 277Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin bietet am Donnerstag, den 27. Mai 2010 im Allee-Center in der Landsberger Allee 277 in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Bürgersprechstunde an, in der die Mitglieder des Ausschusses ein offenes Ohr für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger haben.
Der Petitionsausschuss, in dem Mitglieder aller Fraktionen vertreten sind, geht Beschwerden über Behörden, Einrichtungen und Mitarbeiter des Landes Berlin nach und kann Vorschläge zu Landesgesetzen aufgreifen. Entspricht eine Berliner Verwaltung nicht von sich aus einem berechtigten Anliegen, wird der Ausschuss tätig. Jährlich erreichen ihn etwa 1.800 Eingaben aus der Berliner Bevölkerung.
Beispiele, in denen der Petitionsausschuss tätig werden kann:
Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen
JobCenter und Sozialämter
Wohngeld
Steuerangelegenheiten
Bauwesen und Verkehr
Polizei und Justiz (nicht bei Gerichtsentscheidungen)Jede schriftliche Eingabe, die auch im Anschluss an die Sprechstunde nachgereicht werden kann, wird in einer Ausschusssitzung beraten und schriftlich beantwortet.
Die Anschrift des Ausschusses lautet:
Abgeordnetenhaus von Berlin
Petitionsausschuss
Niederkirchnerstraße 510117 Berlin-Mitte.
Quelle: parlament-berlin.de
Der Petitionsausschuss ist mit 13 Mitgliedern folgend besetzt (Stand Mai 2010):
Vorsitzender Kugler, Andreas, SPD
stellv. Vorsitzender Hoffmann, Gregor, CDU
Schriftführerin Kofbinger, Anja, Bündnis 90 / Die Grünen
stellv. Schriftführerin Thamm, Monika, CDU
SPD
CDU
Bündnis 90 / Die Grünen
- Kofbinger, Anja
- Ziller, Stefan (Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin für Marzahn-Hellersdorf)
Die Linke
- Barth, Dr. Margrit (Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin für Marzahn-Hellersdorf)
- Sayan, Giyasettin
FDP
- Stieglitz, Sylvia von (Sprecherinnen und Sprecher)

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