Archiv für Rechtsprechung

Abwrackprämie wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet

Vielen Empfängern von ALG II (Hartz IV) wurde im Zusammenhang im der sogenannten “Abwrackprämie” Leistungen gekürzt oder zur Rückzahlung derselben an die Kommune aufgefordert. Nun entschied das Landessozialgericht Hessen (Darmstadt) im Eilverfahren  (AZ: L 6 AS 515/09 B ER), dass die an Hilfeempfängern staatlich zahlte Prämie für den Erweb eines Neufahrzeuges nicht als Einkommen angerechnet werden darf. Die Richter gehen im Verfahren davon aus, dass die Abrwackprämie einem anderen Zweck als Unterhalt oder Eingliederung  dienen würde. Die der Umweltprämie eigene öffentlich-rechtliche Zweckrichtung würde vereitelt werden, wenn man sie im SGB-Verfahren als Einkommen anrechnen würde.  Die Entscheidung ist rechtskräftig. Auch schon das Landessozialgericht Sachsen-Anhalten  (AZ: L 2 AS 315/09 B ER) hatte zu diesem Sachverhalt rechtskräftig entschieden. Entscheidung: LSG Hessen, Beschluss vom 15.01.2010, AZ: L 6 AS 515/09 B ER Vorinstanz: Sozialgericht Marburg , Beschluss vom 01.10.2009, AZ: S 5 AS 222/09 ER