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Accessibility-Check nach WCAG 2.2 AA und BFSG.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für viele Online-Dienste deutscher KMU. Diese Seite lädt die angegebene URL aus Frankfurt, parst das HTML und prüft es gegen 12 heuristische Regeln aus WCAG 2.0/2.1/2.2 A und AA.

  • WCAG 2.2 AA

    Aktueller W3C-Standard, vom EU-Recht referenziert.

  • EN 301 549

    Europäische ICT-Norm, baut auf WCAG auf.

  • BFSG (DE)

    Umsetzung des European Accessibility Act, seit 28.06.2025 scharf.

Wir laden die Seite einmalig aus Frankfurt, parsen das HTML und prüfen es gegen 12 heuristische Regeln aus WCAG 2.0/2.1/2.2 A und AA. Dauert unter einer Sekunde.

Tipp: https:// wird automatisch ergänzt. Interne Adressen (localhost, 10.x, 192.168.x) sind blockiert.

Was dieser Scanner abdeckt und was nicht.

Diese Heuristik findet statische HTML-Verstöße: fehlende alt-Attribute, Formularfelder ohne Label, leere Überschriften, Sprünge in der Heading-Hierarchie, doppelte IDs, iframes ohne Titel, ARIA-Referenzen ins Leere, fehlendes <main> und ähnliches. Das ist der Bereich, in dem die meisten realen Verstöße auf KMU-Sites stecken.

Was die Heuristik nicht prüft, weil dafür ein gerenderter DOM nötig wäre: Kontrastwerte, Tastatur-Navigation, Fokus-Reihenfolge, dynamisch geladene Inhalte und Screen-Reader-Verhalten. Vor einer vollständigen WCAG-AA-Konformität bleiben diese Punkte manuell oder mit einem axe-core-Browser-Test zu prüfen.

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